Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026 · GutFix-Gutachten, Alexandros Halvatzis, 80997 München
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung von Gutachten, Bewertungen, Stellungnahmen und sonstigen Sachverständigenleistungen zwischen GutFix-Gutachten, Inhaber Alexandros Halvatzis (nachfolgend „Sachverständiger"), und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand und Auftragserteilung
(1) Der Sachverständige erbringt eine Dienstleistung in Form der neutralen fachlichen Beurteilung. Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung des vereinbarten Gutachtens, nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Insbesondere wird keine Gewähr dafür übernommen, dass ein Dritter – etwa eine Versicherung oder ein Gericht – dem Ergebnis des Gutachtens folgt.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Sachverständigen zustande. Die Auftragserteilung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder durch Unterzeichnung eines Gutachtenauftrags vor Ort erfolgen. Darstellungen der Leistungen auf dieser Website stellen kein bindendes Angebot dar.
(3) Der Umfang der Leistung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen – etwa Nachbesichtigungen, ergänzende Stellungnahmen oder die Teilnahme an Gerichtsterminen –, werden gesondert beauftragt und vergütet.
(4) Das Gutachten wird ausschließlich für den Auftraggeber und für den vereinbarten Zweck erstellt. Eine Haftung gegenüber Dritten wird durch die Weitergabe des Gutachtens nicht begründet.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt das zu begutachtende Fahrzeug zum vereinbarten Termin in einem für die Begutachtung geeigneten, insbesondere ausreichend zugänglichen und sauberen Zustand zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber erteilt alle für die Begutachtung erforderlichen Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß und übergibt die notwendigen Unterlagen, insbesondere Fahrzeugpapiere, Angaben zum Schadenhergang sowie Nachweise über Vorschäden, Reparaturen und Sonderausstattung.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung berechtigt ist und – soweit er nicht Eigentümer ist – die Zustimmung des Verfügungsberechtigten vorliegt.
(4) Unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, insbesondere zu Vorschäden, können das Ergebnis des Gutachtens beeinflussen. Der Sachverständige haftet nicht für Folgen, die auf solchen Angaben beruhen.
(5) Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist er unverzüglich, spätestens 24 Stunden vorher, abzusagen. Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen kann der Sachverständige den nachgewiesenen Aufwand in Rechnung stellen.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart (§ 632 Abs. 2 BGB). Die Abrechnung erfolgt je nach Leistung als Pauschalhonorar, nach Zeitaufwand oder in Anlehnung an die Schadenhöhe. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Foto- und Schreibkosten sowie Kosten für Datenbankabfragen werden gesondert ausgewiesen, soweit sie vereinbart sind.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Das Honorar ist mit Übergabe des Gutachtens ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Sachverständige kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt regelmäßig der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung die Sachverständigenkosten als Teil des erstattungsfähigen Schadens. Der Auftraggeber bleibt gegenüber dem Sachverständigen gleichwohl Schuldner des Honorars, sofern nicht ausdrücklich eine Abtretung erfüllungshalber vereinbart wurde. Reguliert die Versicherung nicht oder nur teilweise, hat der Auftraggeber den offenen Betrag auszugleichen.
(5) Eine Abtretung des Honoraranspruchs erfüllungshalber an den Sachverständigen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Sachverständige ist berechtigt, den Anspruch bei ausbleibender Regulierung an den Auftraggeber zurückzugeben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, es für den vereinbarten Zweck zu verwenden, insbesondere zur Schadenregulierung, gegenüber Versicherern, Rechtsanwälten und Gerichten.
(2) Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die auszugsweise Veröffentlichung, Veränderung oder werbliche Nutzung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen in Textform.
§ 6 Haftung
(1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Sachverständigen.
§ 7 Mängel und Nachbesserung
(1) Beanstandungen des Gutachtens sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb von zwei Wochen, in Textform mitzuteilen und zu begründen.
(2) Der Sachverständige ist berechtigt und verpflichtet, offensichtliche Unrichtigkeiten – etwa Rechen-, Schreib- oder Übertragungsfehler – kostenfrei zu berichtigen. Eine abweichende fachliche Beurteilung durch Dritte stellt für sich genommen keinen Mangel dar.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz – etwa telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular – geschlossen, steht dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GutFix-Gutachten, Alexandros Halvatzis, Dillingerstraße 6, 80997 München, E-Mail: info@gutfix-gutachten.de, Telefon: +49 174 6348068) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An GutFix-Gutachten, Alexandros Halvatzis, Dillingerstraße 6,
80997 München, E-Mail: info@gutfix-gutachten.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 9 Datenschutz
Der Sachverständige verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.