Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten rund um Gutachten, Kosten und Ablauf – kompakt für Sie zusammengestellt.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie sind nicht an den Gutachter der gegnerischen Versicherung gebunden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In dringenden Fällen begutachten wir Ihr Fahrzeug in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1–2 Werktagen.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 1.000 € ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll. Für kleinere Schäden bieten wir ein günstiges Kurzgutachten an.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diesen Minderwert weisen wir im Gutachten aus, damit er erstattet werden kann.
Welche Unterlagen muss ich bereithalten?
In der Regel den Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners bzw. der gegnerischen Versicherung und – falls vorhanden – das polizeiliche Aktenzeichen. Die genauen Unterlagen finden Sie bei der jeweiligen Leistung.
Sind Ihre Gutachten vor Gericht verwertbar?
Ja. Unsere Gutachten werden neutral und nach anerkannten Standards erstellt und sind gerichtsfest. Als Kfz-Sachverständiger für Schaden- und Wertgutachten erstellen wir auch Gutachten für Gerichte.
Ihre Frage war nicht dabei?
Kein Problem – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich.