Bei einem Totalschaden sind Restwert und Wiederbeschaffungswert die entscheidenden Größen für die Regulierung. Wir ermitteln beide Werte neutral und marktgerecht, damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht.
Was beinhaltet die Leistung?
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
- Restwertermittlung über regionalen Markt
- Einholung qualifizierter Restwertangebote
- Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Reparatur
Für wen ist sie geeignet?
- Geschädigte mit Totalschaden
- Bei Differenzen mit der Versicherung über den Restwert
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein
- Schadenangaben
- ggf. vorhandene Restwertangebote